Bearbeiten von „Weihbischof von Regensburg“

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== Allgemeines ==
 
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Weihbischof ist die deutsche Bezeichnung für den in der Katholischen Kirche gebräuchlichen Begriff ''Auxiliarbischof'' (lat.: auxiliari = helfen). Dieser ist dem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt den [[Bischof von Passau|Diözesanbischof]] nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.); der Vertreter des residierenden [[Bischof von Passau|Bischofs]] auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der [[Generalvikar der Diözese Regensburg|Generalvikar]].
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'''Weihbischof''' ist die deutsche Bezeichnung für den in der Katholischen Kirche gebräuchlichen Begriff ''Auxiliarbischof'' (lat.: auxiliari = helfen). Dieser ist dem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt den [[Bischof von Passau|Diözesanbischof]] nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.); der Vertreter des residierenden [[Bischof von Passau|Bischofs]] auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der [[Generalvikar der Diözese Regensburg|Generalvikar]].
  
 
Gleich einem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] reicht auch ein Weihbischof im Alter von 75 seinen Rücktritt ein, welcher meist angenommen wird. Im Gegensatz zum [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz. Wenn der Weihbischof das Recht der Nachfolge des [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischofs]] hat, so heißt er ''Bischofskoadjutor''.
 
Gleich einem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] reicht auch ein Weihbischof im Alter von 75 seinen Rücktritt ein, welcher meist angenommen wird. Im Gegensatz zum [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz. Wenn der Weihbischof das Recht der Nachfolge des [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischofs]] hat, so heißt er ''Bischofskoadjutor''.

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