Bearbeiten von „Weihbischof von Regensburg“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
− | Weihbischof ist die deutsche Bezeichnung für den in der Katholischen Kirche gebräuchlichen Begriff ''Auxiliarbischof'' (lat.: auxiliari = helfen). Dieser ist dem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt den [[Bischof von Passau|Diözesanbischof]] nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.); der Vertreter des residierenden [[Bischof von Passau|Bischofs]] auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der [[Generalvikar der Diözese Regensburg|Generalvikar]]. | + | '''Weihbischof''' ist die deutsche Bezeichnung für den in der Katholischen Kirche gebräuchlichen Begriff ''Auxiliarbischof'' (lat.: auxiliari = helfen). Dieser ist dem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt den [[Bischof von Passau|Diözesanbischof]] nur in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.); der Vertreter des residierenden [[Bischof von Passau|Bischofs]] auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der [[Generalvikar der Diözese Regensburg|Generalvikar]]. |
Gleich einem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] reicht auch ein Weihbischof im Alter von 75 seinen Rücktritt ein, welcher meist angenommen wird. Im Gegensatz zum [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz. Wenn der Weihbischof das Recht der Nachfolge des [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischofs]] hat, so heißt er ''Bischofskoadjutor''. | Gleich einem [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] reicht auch ein Weihbischof im Alter von 75 seinen Rücktritt ein, welcher meist angenommen wird. Im Gegensatz zum [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischof]] behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz. Wenn der Weihbischof das Recht der Nachfolge des [[Bischof von Regensburg|Diözesanbischofs]] hat, so heißt er ''Bischofskoadjutor''. |